Wer hat Anspruch auf die Heizölzulage? P
- Freigegeben in Chronik
Am Freitag wurde vom Finanzministerium der Beschluss über die
Heizölzulage für den kommenden Winter ausgegeben. Demnach haben
natürliche Personen Anspruch auf die Zulage für ihren
Hauptwohnsitz, insofern das Gesamteinkommen für Ledige bei maximal
30.000 Euro und für kinderlose Paare bei 40.000 Euro liegt. Für
jedes Kind steigt die Obergrenze um weitere 3.