Wasserprivatisierung verfassungswidrig – ERT-Schließung nicht P
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Die geplante Privatisierung der Athener Wasserwerke EYDAP verstößt
gegen zwei Artikel der griechischen Verfassung. Dies befand am
Sonntag das Plenum des Staatsrates, des höchsten griechischen
Verwaltungsgerichts (Urteil 1906/2014). Bei dem Verfahren ging es
um die Klage von Athener Bürgern gegen einen Regierungsbeschluss,
wonach 34 Prozent der EYDAP-Aktien ohne Gegenleistung an den
staatlichen Privatisierungsfonds TAIPED übertragen wurden. Diese
faktische Umwandlung einer staatlichen Gesellschaft in ein
Privatunternehmen verstoße gegen die Artikel 5 (Recht auf den
Schutz der Gesundheit) und 21 (§3: Gesundheitsfürsorge durch den
Staat) der griechischen Verfassung, so die Höchstrichter. Durch die
faktische Umwandlung in eine gewinnorientierte Privatgesellschaft
sei nicht mehr sichergestellt, dass die für ein gesundes Leben
notwendige Grundversorgung der Be- und Entwässerung für alle Bürger
erschwinglich bleibe.