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Bei der Besteuerung von Wohnraum nimmt Griechenland unter den 38 Ländern der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) den 13. Platz ein. Dieser Rang ergibt sich, weil 7 % der Steuereinnahmen in Hellas aus Immobilienvermögen stammen.

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Verkäufe und Übertragungen von Immobilien laufen derzeit in Griechenland auf Hochtouren. Die Einnahmen des Staates aus diesen Transaktionen sind in den ersten sieben Monaten des Jahres im Vergleich zu 2017 um mehr als 40 % gestiegen.

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Ausländische Bürger aus Nicht-EU-Staaten können künftig eine fünfjährige Aufenthaltsgenehmigung für Griechenland erhalten, wenn sie in Hellas eine Immobilie im Wert von über 250.000 Euro erwerben. Damit sind auch Reisen in andere Staaten, die das Schengen-Abkommen unterzeichnet haben, möglich. Eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten auch die Familienangehörigen sowie Angestellte. Die Genehmigungen können anschließend um weitere fünf Jahre verlängert werden, wenn die Immobilie noch immer im Besitz der Betreffenden ist.
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