Montag, 21. Juli 2014 15:01
Gericht in Griechenland erkennt drohende Genitalverstümmelung als Asylgrund an
Ein Gericht in Athen stellte sich am Sonntag in einem
richtungweisenden Urteil erstmals vor eine Afrikanerin, die die
drohende Genitalverstümmelung als Asylgrund genannt hatte. Das
Verwaltungsberufungsgericht stoppte mit dem Urteil 419/2014
vorläufig die drohende Abschiebung der seit zwölf Jahren in
Griechenland lebenden Kenianerin und ihrer drei Kinder. Es erkannte
sowohl die drohende Verstümmelung der Geschlechtsorgane der Frau
als auch die mögliche Folterung ihrer Kinder in Kenia als
gewichtige Gründe an, der Frau einen Schutzstatus gemäß Genfer
Flüchtlingskonvention zuzuerkennen. Erstmals wurde damit die
weibliche Genitalverstümmelung in Griechenland als gleichwertiger
Asylgrund anerkannt. Nach dem Völkerrecht gilt die
geschlechtsspezifische Verfolgung seit 2002 als Anerkennungsgrund
im Sinne der Genfer Konvention.
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Dienstag, 24. Juni 2014 13:39
Gericht: Rentenkürzungen sind Verfassungsbruch
Das Plenum des Rechnungshofes hat fast einstimmig rückwirkende
Rentenkürzungen (bis August 2012) für Richter, Staatsanwälte und
Mitglieder des Rechtsbeirates des Staates als verfassungswidrig
bezeichnet. Sollte das Urteil des höchsten Finanzgerichtes
Rechtsgültigkeit erhalten, müsste die Regierung Medienberichten
zufolge etwa 150 Millionen Euro an die entsprechenden Rentner
zurückzahlen. Außerdem könnten andere Staatsdiener (u. a.
Uniformträger, Ärzte und Lehrpersonal) darin einen Präzedenzfall
sehen und ebenfalls über den Gerichtsweg Geld „eintreiben“.
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