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Griechenland Zeitung - Nachrichten / Wetter / Redaktion

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Erzbischof mahnt zur Besonnenheit P

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Griechenland / Athen. Der Erzbischof Athens und ganz Griechenlands Hieronymus rief angesichts der gestrigen Demonstrationen die Bevölkerung zu Ruhe und nationalem Zusammenhalt auf. „Das Leben ist heilig und unantastbar. Niemand ist berechtigt, das Leben anderer zu opfern, egal zu welchem Zweck“, betonte der Erzbischof.

Orthodoxe Kirche gegen Entfernung religiöser Symbole in Gerichtsgebäuden

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Griechenland/Athen. Die Heilige Synode der Orthodoxen Kirche Griechenlands gab bekannt, dass sie rechtlich gegen die mögliche Entfernung von religiösen Symbolen in Gerichtsgebäuden vorgehe werde. Die Rechtsabteilung der Kirche wurde bereits damit beauftragt, sich mit diesem Thema zu befassen. In ihrer Begründung verwies die Heilige Synode u. a.

Kirche beteiligt sich an Debatte über neues Steuergesetz

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Griechenland / Athen. Die Debatte über das neue Steuergesetz beginnt heute Nachmittag im Parlament mit einer gemeinsamen Sitzung der Komitees für Wirtschaftsfragen sowie für Wettbewerb und Handel. Am morgigen Dienstag wird sich auch ein dreiköpfiges Komitee der Orthodoxen Kirche Griechenlands – das sich aus drei Metropoliten zusammensetzt – an der Debatte beteiligen. Die Kirche hat ihre offizielle Position bereits in einem Memorandum an die entsprechenden Ministerien deutlich gemacht. Medienberichten zufolge soll die Kirche darin signalisiert haben, dass man sich mit einer Besteuerung von 20 Prozent auf das Netto-Einkommen anfreunden könne.

Erzbischof Hieronymos hält Gesetzentwurf für Besteuerung der Kirche für verfassungswidrig P

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Griechenland / Athen. Als „verfassungswidrig“ bezeichnete der Erzbischof von Athen und Gesamtgriechenland, Hieronymos, die Pläne der Regierung, das Einkommen der Kirche mit 20 Prozent zu besteuern. Gegenüber der Zeitung „Real News“ erklärte Hieronymos: „Ein derartiger Gesetzesentwurf ist verfassungswidrig und kann sowohl beim Griechischen als auch Europäischen Gerichtshof revidiert werden.“ Nach Ansicht des Erzbischofs könne eine 20-prozentige Steuer höchstens auf Gewinne bzw. auf das Nettoeinkommen auferlegt werden, wobei Einnahmen und Ausgaben voneinander abgezogen werden müssten.
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