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Griechenland / Athen. Als „verfassungswidrig“ bezeichnete der Erzbischof von Athen und Gesamtgriechenland, Hieronymos, die Pläne der Regierung, das Einkommen der Kirche mit 20 Prozent zu besteuern. Gegenüber der Zeitung „Real News“ erklärte Hieronymos: „Ein derartiger Gesetzesentwurf ist verfassungswidrig und kann sowohl beim Griechischen als auch Europäischen Gerichtshof revidiert werden.“ Nach Ansicht des Erzbischofs könne eine 20-prozentige Steuer höchstens auf Gewinne bzw. auf das Nettoeinkommen auferlegt werden, wobei Einnahmen und Ausgaben voneinander abgezogen werden müssten.
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