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Griechenland Zeitung - Nachrichten / Kommentar / Redaktion

Redaktion

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Zwischenfall während eines Dallaras-Konzerts P

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Während eines Solidaritätskonzertes, das der bekannte Sänger Jorgos Dallaras am Montagabend gab, wurde er von einem Teil des Publikums mit Joghurt und Stühlen beworfen und beschimpft. Der Sänger brach dennoch sein Konzert nicht ab und sang weiter. Hintergrund für den Zwischenfall war ein Statement des Künstlers, wonach er mit dem Verlust der nationalen Souveränität Griechenlands einverstanden sei. Der profilierte Interpret, der mit einer Parlamentarierin verheiratet ist, gibt in diesen Wochen noch mehrere Konzerte bei freiem Eintritt in Athener Sporthallen.

Suche nach vermisstem Seemann wird fortgesetzt P

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Die Suchaktion nach einem vermissten Besatzungsmitglied eines Passagierschiffes vom Typ „Katamaran“ gehen am heutigen Dienstag weiter. Der Mann soll Montagnacht aus bisher ungeklärten Gründen über Bord gefallen sein. Das Unglück ereignete sich westlich von Kefalonia im Ionischen Meer. An der Suche beteiligen sich Boote der Hafenbehörde und ein Hubschrauber.

Hellas ist der sicherste Ort für Geburten

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Griechenland ist der beste Ort, um Kinder zur Welt zu bringen. Zu diesem Ergebnis kam eine Studie der britischen Zeitung Independent, die im Rahmen des am kommenden Donnerstag stattfindenden Internationalen Frauentages durchgeführt wurde. Demnach ist Griechenland aufgrund der geringen Kindersterberate das sicherste Land für eine Geburt. Am besten lebt es sich, Independent zufolge, als Frau allerdings in Island. Dort seien die Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern am geringsten.

Stromunterbrechung bei Nichtzahlung der Immobilien-Sondersteuer ist verfassungswidrig P

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Die Unterbrechung der Stromzufuhr im Falle der Nichtzahlung der Immobiliensondersteuer ist verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kam der Staatsrat, Griechenlands höchstes Verwaltungsgericht. Die Steuer selbst sei hingegen verfassungskonform, da es sich um eine auf zwei Jahre befristete Sondersteuer handle. Sollte sich dies ändern, behalte man sich eine neuerliche Prüfung vor, hieß es. Die Anwaltskammern von Athen und Kalamata, die gegen die Steuer geklagt hatten, wollen sich nun an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg wenden.
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