Donnerstag, 15. April 2010 16:34
Strafgelder für rechtswidrig geschlossene Außenräume P
Besitzer von rechtswidrigen geschlossenen, eigentlich halboffenen
Außenräumen an Gebäuden, die so genannten „imiypäthrii“, müssen nun
ein Strafgeld zahlen. Im Gegenzug sichern sie sich damit den
Bestand dieser Räume für weitere 40 Jahre. Einen entsprechenden
Gesetzesentwurf stellte die Ministerin für Umwelt, Energie und
Klimawandel, Tina Birbili, am gestrigen Mittwoch der Öffentlichkeit
vor. Das Bußgeld richtet sich nach der Fläche und beträgt zwischen
5 und 10 Prozent des objektiven Quadratmeterpreises der jeweiligen
Bauzone. Philosophie der Regelungen sei es, dass man diejenigen,
die rechtswidrig gehandelt hätten, nicht belohnen dürfe, so die
Ministerin.
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