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Besitzer von rechtswidrigen geschlossenen, eigentlich halboffenen Außenräumen an Gebäuden, die so genannten „imiypäthrii“, müssen nun ein Strafgeld zahlen. Im Gegenzug sichern sie sich damit den Bestand dieser Räume für weitere 40 Jahre. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf stellte die Ministerin für Umwelt, Energie und Klimawandel, Tina Birbili, am gestrigen Mittwoch der Öffentlichkeit vor. Das Bußgeld richtet sich nach der Fläche und beträgt zwischen 5 und 10 Prozent des objektiven Quadratmeterpreises der jeweiligen Bauzone. Philosophie der Regelungen sei es, dass man diejenigen, die rechtswidrig gehandelt hätten, nicht belohnen dürfe, so die Ministerin.
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