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Griechenland/Athen. Nach Forderungen der europäischen Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof soll Griechenland für die nicht vorgenommenen Anpassung an gerichtliche Beschlüsse der EU die, die allgemeinen elektronischen Glücksspiele (einarmigen Banditen) betreffen, mit einer Geldbuße bestraft werden. Im vergangenen Juni hatte die Kommission Griechenland dazu aufgefordert, innerhalb zweier Monate den Beschluss des Europäischen Gerichtshofes umzusetzen, der am 26. Oktober 2006 getroffen wurde. Dieser hatte festgelegt, dass Griechenland die Verbote, die es gegen die meisten Formen der Glücksspiele auferlegt hatte, rückgängig machen sollte.
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