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Italienisches Gericht erklärt Anspruch der Opfer von Distomo auf Entschädigung für rechtens

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Griechenland / Athen. Das Berufungsgericht in Florenz hat ein Urteil der griechischen Justiz, wonach Hinterbliebene eines Massakers, das SS-Truppen während des 2. Weltkrieges in der Ortschaft Distomo verübten, für rechtens erklärt. Demnach haben die Hinterbliebenen des Massakers das Recht auf eine Entschädigung durch den deutschen Staat. Eine solche, so das Gericht in Florenz, sei „rechtens" und „vollstreckbar".
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Das in Rom liegende Kassationsgericht hatte bereits im Juni 2008 entschieden, dass die Kläger Vollstreckungsmaßnahmen gegen deutsches Eigentum in Italien durchsetzen dürfen. Für April 2009 ist nun ein Verfahren zur Zwangsversteigerung der in deutschem Bundesbesitz befindlichen Villa Vigoni im italienischen Como vorgesehen.
Am 10. Juni 1944 hatten Angehörige der SS 228 Menschen im Dorf Distomo, in der Präfektur Böotien, Mittelgriechenland, ermordet. Unter den Opfern befanden sich Frauen, Kinder, vier Säuglinge und alte Menschen. Im Anschluss wurde das Dorf niedergebrannt. Als Rechtfertigung für das Verbrechen nannte man Überfälle von griechischen Partisanen auf deutsche Soldaten. (Griechenland Zeitung / eh)
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