Der ehemalige Bürgermeister der nordgriechischen Metropole
Thessaloniki Vassilis Papageorgopoulos muss lediglich für 12 Jahre
hinter Gitter und nicht, wie in erster Instanz vorgesehen,
lebenslänglich. Er wurde für schuldig befunden, mit mindestens vier
Komplizen 17,9 Millionen Euro aus der Stadtkasse unterschlagen zu
haben. Die Anklage gegen das frühere Stadtoberhaupt war in zweiter
Instanz auf einfache Mitschuld in dieser Affäre umgewandelt worden.
Einer lebenslangen Haftstrafe konnte auch der frühere
Generalsekretär der Stadt Michalis Lemousias entgehen. Für ihn sind
nun lediglich 13 Jahre und 5 Monate Gefängnis vorgesehen.
en. Der
frühere Kassenwart Panagiotis Saxonis ist der einzige, der die
erhobenen Vorwürfe gestanden hat. Er muss für 20 Jahre und sechs
Monate hinter Gitter. Jeder der drei muss zudem einen Schadenersatz
in Höhe von 50.000 Euro an die Stadt Thessaloniki zahlen. Saxonis
muss zusätzlich 1,7 Millionen Euro wegen Geldwäsche hinterlegen.
Aufgedeckt worden war der Fall vor sechseinhalb Jahren, seither
haben etwa 50 Zeugen ihre Aussage zu Protokoll gegeben.
Papageorgopoulos hat bereits seit Januar 2013 in Untersuchungshaft gesessen. Gegenüber der Presse stellte er fest, dass er unschuldig verurteilt worden sei. Darüber hinaus habe er für Thessaloniki bereits viel geleistet habe. Außerdem habe er in den vergangenen 25 Jahren keinen großen Besitz erworben. Man wolle ihn als Politiker lediglich „mundtot“ machen.
Sein Rechtsanwalt will auch gegen dieses jüngste Urteil in Berufung gehen, zuständig wäre jetzt das Höchstgericht Areopag. Allerdings ist seine Arbeit damit noch nicht beendet. Ende November muss sich Papageorgopoulos wegen eines anderen Falles abermals vor Gericht verantworten. Er und 16 weitere Personen sollen sich dann für eine weitere Unterschlagung in Höhe von 1,2 Mio. aus der Stadtkasse Thessaloniki verantworten.
(Elisa Hübel, Foto: Eurokinissi)
Papageorgopoulos hat bereits seit Januar 2013 in Untersuchungshaft gesessen. Gegenüber der Presse stellte er fest, dass er unschuldig verurteilt worden sei. Darüber hinaus habe er für Thessaloniki bereits viel geleistet habe. Außerdem habe er in den vergangenen 25 Jahren keinen großen Besitz erworben. Man wolle ihn als Politiker lediglich „mundtot“ machen.
Sein Rechtsanwalt will auch gegen dieses jüngste Urteil in Berufung gehen, zuständig wäre jetzt das Höchstgericht Areopag. Allerdings ist seine Arbeit damit noch nicht beendet. Ende November muss sich Papageorgopoulos wegen eines anderen Falles abermals vor Gericht verantworten. Er und 16 weitere Personen sollen sich dann für eine weitere Unterschlagung in Höhe von 1,2 Mio. aus der Stadtkasse Thessaloniki verantworten.
(Elisa Hübel, Foto: Eurokinissi)