Griechenland / Athen. Eine Gesetzesvorlage zur Regelung der
griechischen Medienlandschaft wird voraussichtlich heute dem
Parlament unterbreitet. Darin enthalten sind Vorschriften über den
Besitz von Medien und über den Besitz von Lizenzen. Es ist
beispielsweise nicht erlaubt, die Kontrolle über mehr als einen
Radio- oder TV-Sender, dessen Programm Nachrichtensendungen
beinhaltet, auszuüben. Radio- und Fernsehsender werden in der
Gesetzesnovelle in informative und nicht-informative Sender
unterteilt.
Für Radiosender der nicht-informativen Art gilt, dass
ein Unternehmen nicht mehr als 15 % der Lizenzen pro Präfektur in
höchstens drei Präfekturen besitzen darf.