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Europäischer Gerichtshof: Auto-Konfiszierung ist unverhältnismäßige Strafmaßnahme

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Griechenland / Athen. Nicht zu vereinbaren mit dem europäischen Recht ist das griechische Gesetz, wonach  Autos mit ausländischen Nummernschildern vorläufig konfisziert und sogar auf Auktionen versteigert werden können, falls deren Besitzer wegen Autoschmuggel bzw. Steuerhinterziehung verurteilt werden und die gegen sie verordneten Geldstrafen nicht rechtzeitig zahlen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof. Die EU-Kommission hatte Griechenland im Jahr 2004 vor dem obersten europäischen Gericht verklagt.
Im Februar 2006 hatte auch das Europäische Parlament eine Resolution adoptiert, die die gängige Praxis der griechischen Behörden verurteilte.
In der Gerichtsentscheidung wird erläutert, dass die Vorenthaltung des Fahrzeugs unvereinbar mit dem Recht auf Bewegungsfreiheit ist. Autos mit ausländischen Nummernschildern dürfen laut nationalem Gesetz in Griechenland lediglich sechs Monate verkehren. Dann müssen sie ihre Besitzer in Griechenland anmelden und die entsprechenden Steuern zahlen. Zwischen 1993 und 2006 wurden etwa 2.000 Fahrzeuge eingezogen, der Halter diesen Forderungen nicht nachgekommen waren. In vielen Fällen handelte es sich um Auslandsgriechen oder Ehepartner von Auslandsgriechen, die ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben und nur kurzzeitig aus Urlaubs- oder professionellen Gründen nach Griechenland gekommen sind. Es soll vorgekommen sein, dass Personen trotz Einreichung der nötigen Dokumente, die beweisen, dass sie ihren ständigen Wohnsitz im Ausland hatten und sich weniger als sechs Monate in Griechenland aufhielten, zu hohen Geldstrafen verurteilt und ihre Autos konfisziert wurden.
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