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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte ahndet Misshandlung eines Syrers

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Griechenland / Athen. Verurteilt wurde Griechenland vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen der Misshandlung eines Syrers von Polizisten in Kato Patissia. Insgesamt 27.000 Euro muss der Staat zahlen, davon 20.000 Euro für den erlittenen psychischen Schmerz, 4.
000 Euro für materielle Schäden und 3.000 für die Prozesskosten. Der aus Syrien stammende Mann lebt und arbeitet seit 1986 legal in Griechenland und ist mit einer Griechin verheiratet. Er war 1998 mit zwei weiteren Personen zur Polizei in Kato Patissia gegangen, um einen Raubüberfall zu melden. Nach längerer Wartezeit beschwerte sich der Mann. Daraufhin ohrfeigte und schlug ihn ein Polizeibeamter mit der Faust, während ein Kollege den Syrer festhielt. Andere Polizeibeamte, die der Mann um Hilfe angerufen hatte, beschimpften ihn und sperrten ihn für drei Stunden in einem leeren Raum ein. Als die Polizisten herausfanden, dass sich der Syrer legal in Griechenland befand, ließen sie ihn frei. Im Krankenhaus wurden ein Trommelfellriss im linken Ohr und Verletzungen an der linken Stirnseite festgestellt. Seit dem Vorfall leidet der Syrer unter Hörschäden und Schwindelanfällen, was seine verminderte Arbeitsfähigkeit zur Folge hat.
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