Griechenland / Athen. Eine Neubestimmung der griechischen
Waldflächen sieht eine Änderung des Verfassungsartikels 24 vor, den
die Regierung im Zuge der geplanten Verfassungsreform vorgeschlagen
hat. Dazu sollen Luftaufnahmen aus den Jahren 1978 herangezogen
werden. Kritiker befürchten, dass dadurch vor allem illegal bebaute
bzw. illegal genutzte Waldflächen nachträglich legalisiert werden
könnten.
Betroffen wären davon Grundstücke mit einer
Gesamtausdehnung von tausenden Hektar, deren legale Bebauung bis
heute nicht möglich war. Außerdem wäre eine künftige Bebauung von
Waldgrundstücken außerhalb des heutigen Bebauungsplanes der
Gemeinden möglich.