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Neue Definierung der Waldflächen ins Auge gefasst

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Griechenland / Athen. Eine Neubestimmung der griechischen Waldflächen sieht eine Änderung des Verfassungsartikels 24 vor, den die Regierung im Zuge der geplanten Verfassungsreform vorgeschlagen hat. Dazu sollen Luftaufnahmen aus den Jahren 1978 herangezogen werden. Kritiker befürchten, dass dadurch vor allem illegal bebaute bzw. illegal genutzte Waldflächen nachträglich legalisiert werden könnten.
Betroffen wären davon Grundstücke mit einer Gesamtausdehnung von tausenden Hektar, deren legale Bebauung bis heute nicht möglich war. Außerdem wäre eine künftige Bebauung von Waldgrundstücken außerhalb des heutigen Bebauungsplanes der Gemeinden möglich.
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