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Religionszugehörigkeit von Schülern: Griechische Familien klagten in Straßburg

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Archivfoto (© Eurokinissi) Archivfoto (© Eurokinissi)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg befand einstimmig, dass die Schule nach der europäischen Menschenrechtskonvention kein Recht dazu habe, von den Eltern ein Offenlegen der religiösen Haltung der Familie einzufordern.

Den Stein ins Rollen hatten in dieser Frage Familien der griechischen Inseln Milos und Sifnos gebracht. Dort weigerten sich Eltern, ein Formular zu unterzeichnen, in dem sie förmlich aussagen sollten, dass die Familie nicht griechisch-orthodoxen Glaubens sei. Das Unterzeichnen einer solchen Erklärung ist in Griechenland die Bedingung dafür, dass eine Schülerin oder ein Schüler vom Religionsunterricht freigestellt werden kann.

Geklagt hatten insgesamt fünf Personen. Beiden Familien von den griechischen Inseln wurde vom EGMR 8.000 Euro Schadensersatz zugesprochen. Dem Urteil von Straßburg zufolge würde die griechische Regelung für die Eltern eine „übermäßige Last“ darstellen. Es bestehe das „Risiko der Aufdeckung sehr sensibler Aspekte des Privatlebens“, heißt es unter anderem.
Bevor diese Frage in Straßburg auf höchster Ebene entschieden werden musste, hatten griechische Gerichte die Anträge der Eltern von Milos und Sifnos auf eine Ausnahme von der Regel wegen „mangelnder Wichtigkeit“ abgelehnt.(Griechenland Zeitung / jor)

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