Griechenland verpflichtet sich, auf Jahre hinaus einen primären Haushaltsüberschuss (vor Zinszahlungen) von 3,5 % am Bruttoinlandsprodukt (BIP) zu erzielen. Das ist das Herzstück des neuen Reform- und Sparpakets, auf das sich das Land und seine Geldgeber vor einigen Tagen geeinigt haben. Auf der anderen Seite sind er aber auch einige Steuererleichterungen sowie Mehrausgaben vorgesehen, die allerdings erst in zwei oder drei Jahren realisiert werden sollen – vorausgesetzt das Land hat seine Vorgaben erreicht.
Griechenland scheint bereits auf gutem Weg dorthin zu sein. Der primäre Haushaltsüberschuss erreichte im vergangenen Jahr 4,2 % am BIP – weit höher als die im Programm für 2016 eingeplanten 0,5 % am BIP.
Der Zielwert für einen Überschuss von 3,5 % am BIP soll mindestens bis 2021 oder 2022 beibehalten werden. An die vereinbarten Auflagen wird sich also auch die nächste Regierung halten müssen; die Legislaturperiode geht bis 2019.
Damit die Geldgeber sicher sind, dass die Zielvorgaben erreicht werden, muss Griechenland noch in diesem Monat ein neues Sparpaket durch das Parlament bringen, das die Rentenausgaben ab 2019 um 1 % am BIP (rund 1,7 Mrd. Euro) beschneidet sowie die Steuereinnahmen nach dem Jahr 2020 um den gleichen Betrag erhöht.
Besonders schmerzhaft sind die mit den Geldgebern getroffenen Vereinbarungen für die Rentner: Die Beihilfe für Niedrigrentner, auch bekannt als EKAS, wird schrittweise bis zum Jahr 2019 endgültig eliminiert. Die übrigen Renten sollen neu bemessen und nach unten korrigiert werden.
Mehr dazu lesen Sie in der neuen Ausgabe der Griechenland Zeitung (GZ 577), die am Dienstag (9.5.) fertiggestellt wird bzw. in Druck geht. (Griechenland Zeitung / dc)