Urteil über Abkommen zwischen Athen und Skopje erwartet P
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Am Montag, den 5. Dezember, wird der Internationale Gerichtshof in
Den Haag sein Urteil in der Namensfrage der Früheren Jugoslawischen
Republik Mazedonien (FYROM) bekannt geben. Es geht dabei um die
Einhaltung eines bilateralen Abkommens, das Athen und Skopje am 13.
September 1995 vereinbart hatten. Kläger im Prozess ist die FYROM.