Gericht: Rentenkürzungen sind Verfassungsbruch
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Das Plenum des Rechnungshofes hat fast einstimmig rückwirkende
Rentenkürzungen (bis August 2012) für Richter, Staatsanwälte und
Mitglieder des Rechtsbeirates des Staates als verfassungswidrig
bezeichnet. Sollte das Urteil des höchsten Finanzgerichtes
Rechtsgültigkeit erhalten, müsste die Regierung Medienberichten
zufolge etwa 150 Millionen Euro an die entsprechenden Rentner
zurückzahlen. Außerdem könnten andere Staatsdiener (u. a.
Uniformträger, Ärzte und Lehrpersonal) darin einen Präzedenzfall
sehen und ebenfalls über den Gerichtsweg Geld „eintreiben“.