Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet zu Gunsten des ökumenischen Patriarchats von Konstantinopel
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Griechenland / Athen. Der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte kam gestern einstimmig zu der Auffassung, dass sich
die Türkei ein Gebäude des Ökumenischen Patriarchats von
Konstantinopel widerrechtlich angeeignet hat. Dem Gerichtsurteil
zufolge hat die türkische Verwaltung die Eigentumsrechte des
Patriarchats verletzt und somit gegen bestimmte Gesetze verstoßen.
Es handelt sich um das ehemalige Waisenhaus des Patriarchats, das
sich auf einer der Prinzen-Inseln im Marmarameer befindet. Es
handelt sich um eines der größten Holzgebäude der Welt.