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Im zweiten Jahr in Folge wird Berlin illegale Einwanderer, die die EU-Außengrenzen in Griechenland betreten haben und in Deutschland Asyl beantragen, nicht zurück nach Griechenland schicken. Deutschland nimmt damit Abstand vom Vertrag Dublin II, wonach Asylbewerber in jenes Land abgeschoben werden können, wo sie zuerst europäischen Boden betraten. Die betreffenden Asylanträge müssten in diesen Fällen in Griechenland geprüft werden. Berlin begründet seine Entscheidung damit, dass man Griechenland ausreichend Zeit geben müsse, um Reformen bei der Asylgesetzgebung umzusetzen.
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